Bevor Sie anfangen: Sind Sie überhaupt betroffen?
Die Ausbildungsplatzumlage kommt, aber nicht alle Arbeitgeber werden am Ende tatsächlich betroffen sein. Wenn einer der folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft, sind Sie voraussichtlich von der Abgabepflicht ausgenommen.
- Sitz oder Tätigkeit nicht im Land Berlin. Das Gesetz gilt für Arbeitgeber mit im Land Berlin ansässigen Unternehmen, Betrieben, Betriebsteilen und Betriebsstätten.
- Branche mit eigenem Umlagesystem. Bau, Schornsteinfegerwesen und Pflege sind ausgenommen — dort bestehen bereits tarifvertragliche oder gesetzliche Umlagen (z. B. SOKA-Bau).
- Mindestens 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (gewichtet). Kleinere Betriebe sind generell nicht abgabepflichtig. Ob Sie diese Schwelle erreichen, berechnet dieses Tool für Sie.
- Sie bilden ausschließlich oder weit überwiegend vollschulisch aus. Ausbildungen außerhalb von BBiG/HwO (etwa rein schulische Sozial- oder Erziehungsberufe) werden vom Gesetz nicht erfasst.
Auch der öffentliche Dienst des Landes Berlin sowie Bundesbehörden mit Sitz in Berlin sind grundsätzlich abgabepflichtig. Härtefallregelungen (§ 8 Abs. 3 und 4 AusbFFG BE) sind möglich, werden aber von diesem Tool nicht berücksichtigt.
Ihr Ergebnis
Der endgültige Prozentsatz wird jährlich per Rechtsverordnung des Senats festgelegt. Die hier angegebenen Werte basieren auf vorläufigen Schätzungen.
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Haftungsausschluss
Das Tool dient ausschließlich der Orientierung. Die Angaben zur Berufsausbildungssicherungsabgabe sind vorläufig. Eine verbindliche Festsetzung der Abgabe sowie der prozentualen Höhe erfolgt durch die Berliner Ausbildungskasse bzw. per Rechtsverordnung des Senats.